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   BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74   

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BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74 (https://dejure.org/1974,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1974 - II B 7.74 (https://dejure.org/1974,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1974 - II B 7.74 (https://dejure.org/1974,1925)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 2 Abs. 2 Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) - Einhaltung ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74
    Soweit die Beschwerde für den Fall, daß Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG als verfassungsmäßig angesehen wird, die Zulassung der Revision zur Klärung der Frage anstrebt, "wie die Vorschrift gegebenenfalls auszulegen ist", genügt sie nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn nach dieser Vorschrift ist in der Beschwerdeschrift die zur Entscheidung des Revisionsgerichts gestellte Rechtsfrage konkret zu bezeichnen - (vgl. BVerwGE 13, 90 [91], ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74
    Der erkennende Senat hat in seinem, den Parteien bekannten Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 - und unter Hinweis darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der Freiheit des Gesetzgebers gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]), dargelegt, daß die Regelung des Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 des Grundgesetzes übereinstimme.
  • BVerwG, 02.09.1960 - VIII B 90.60

    Wiedergutmachungsansprüche auf Grund des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74
    Das im Schriftsatz des Klägers vom 25. März 1974 enthaltene Vorbringen kann, soweit es sich um neues Vorbringen handelt, nicht zur Zulassung der Revision führen, weil nach § 132 Abs. 3 VwGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bereits vor Ablauf der Beschwerdefrist dargelegt sein muß (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG VIII B 90.60 - [NJW 1960, 2163]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72

    Ermessensspielraum des Gesetzgebers - Gewährung einer Stellenzulage für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74
    Der erkennende Senat hat in seinem, den Parteien bekannten Beschluß vom 2. März 1973 - BVerwG II B 61.72 - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1972 - BVerwG VI B 48.72 - und unter Hinweis darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der Freiheit des Gesetzgebers gerichtlich nachprüfbar sei (BVerfGE 18, 121 [124]), dargelegt, daß die Regelung des Art. 11 § 2 Abs. 2 des 1. BesVNG mit dem geltenden Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 des Grundgesetzes übereinstimme.
  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 37.73

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Zulage aus dem Gleichheitssatz -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74
    Diese Rechtsauffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG II C 37.73 - gegenüber gleichartigen Einwendungen, wie sie von der vorliegenden Beschwerde vorgebracht werden, aufrechterhalten.
  • Drs-Bund, 08.01.1971 - BT-Drs VI/1684
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74
    Der Gesetzgeber hat aus diesem Grunde offensichtlich bewußt den im Regierungsentwurf zum 1. BesVNG noch nicht enthaltenen, sodann von dem zuständigen Bundestagsausschuß in den Gesetzentwurf eingefügten Satz 2 in Art. 11 § 2 Abs. 2 des Gesetzes übernommen (vgl. BT-Drucks. VI/1684 und 1885), um einen ausreichenden Anreiz für einen Aufstieg der Beamten des mittleren technischen Dienstes in den gehobenen technischen Dienst aufrechtzuerhalten.
  • BVerwG, 06.05.1975 - II B 78.74

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung -

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG II C 37.73 - und in seinen Beschlüssen vom 25. November 1974 - BVerwG II B 7.74 - und vom 28. Januar 1975 - BVerwG II B 5.74, BVerwG II B 6.74 und BVerwG II B 44.74 - aufrechterhalten.
  • BVerwG, 28.01.1975 - II B 5.74

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat inzwischen in seinem Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG II C 37.73 - und in seinem den Prozeßbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Beschluß vom 25. November 1974 - BVerwG II B 7.74 - aufrechterhalten.
  • BVerwG, 28.01.1975 - II B 6.74

    Technikerzulage für technische Beamte des gehobenen Dienstes und Zahlung von

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat inzwischen in seinem Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG II C 37.73 - und in seinem den Prozeßbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Beschluß vom 25. November 1974 - BVerwG II B 7.74 - aufrechterhalten.
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